Häufige Fragen von Unternehmen
Die Angabe des wirtschaftlichen Eigentümers ist bei OG, KG, EG, GmbH, GmbH & Co KG, GesnbR, Genossenschaften, nicht börsennotierten AG, Vereinen und Stiftungen verpflichtend.
Als Bank sind wir an die Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) gebunden. Durch die im Gesetz (§ 40 BWG) enthaltenen Sorgfaltspflichten sind wir verpflichtet, unsere Kunden aufzufordern, uns den wirtschaftlichen Eigentümer bekannt zu geben. Sie als Kunde müssen uns diese Information schriftlich bestätigen.
Der Gesetzgeber verlangt von uns als Bank eine schriftliche Bestätigung unserer Kunden über den wirtschaftlichen Eigentümer - eine Information aus dem Firmenbuch reicht dabei nicht aus.
Die Bearbeitung Ihres Antrages wird sich dadurch verzögern, da wir ohne diese Auskunft keinen Vertrag erstellen dürfen.
Bei der Feststellung des zivilrechtlichen Eigentümers werden die Kontrollrechte nicht berücksichtigtberücksichtigt, beim wirtschaftlichen Eigentümer hingegen schon.
Darunter versteht man die Befugnis des Mitglieds einer Gesellschaft zur Teilnahme an der Willensbildung durch Beschlüsse. Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt in der Regel im Rahmen der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung.
Durch Kontrollrechte kann die Unternehmenspolitik beeinflusst und Entscheidungen im Unternehmen mitbestimmt werden.
Es müssen alle wirtschaftlichen Eigentümer genannt werden. Auch jene mit weniger als 25% Beteiligung, wenn sie durch die Ausübung ihrer Kontrollrechte/Stimmrechte mehr als 25% Einfluss erreichen. Die Kontrollrechte/Stimmrechte ergeben sich aus dem Gesellschaftervertrag und können von uns nicht ermittelt werden, da uns dieser nicht bekannt ist.
Mit den genauen Legitimationsdaten inklusive der Kontrollrechte/Stimmrechte.
In diesem Fall kreuzen Sie das bitte in der Selbstauskunft an und senden diese firmenmäßig gezeichnet an die Porsche Bank zurück.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch werden Ihre Fahrgewohnheiten und Bedürfnisse erhoben. Darauf basierend erstellt Ihr Verkaufsberater ein auf Ihre Anforderungen abgestimmtes Finanzierungs- und Versicherungsangebot.
Bei Ihrem Autohändler erhalten Sie nicht nur alle Informationen zu Ihrem Wunschauto, sondern auch ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Finanzierungs- und Versicherungsangebot. Auch bei der Abwicklung von Unfallschäden brauchen Sie nur einen Ansprechpartner - Ihren Autoverkäufer. Das spart Zeit und unnötige Wege.